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AGB Hennetaler Hof

I. GELTUNGSBEREICH

 

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern

zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen

und Lieferungen des Hennetaler Hof und der Betreibergesellschaft Well By Freizeit Immobilien OHG, im weiteren

Hennetaler Hof genannt (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst

und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.

 

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken

bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hennetaler Hofs in Textform.

 

3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich

in Textform vereinbart wurde.

 

 

II. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG

 

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch den Hennetaler Hof zustande. Dem Hennetaler Hof

steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen. In der Regel wird dazu das Buchungsprogramm oder die Partnerseiten verwendet.

 

2. Vertragspartner sind der Hennetaler Hof und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem

Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem

Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

 

3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht

auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche

verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten

nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels

beruhen.

 

 

III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

 

1. Der Hennetaler Hof ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen

zu erbringen.

 

2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen

weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom

Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hennetaler Hofs an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen

die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. Eine Saunanutzung oder die Nutzung anderer Wellnessangebote des Hauses sind nicht Gegenstand einer Zimmerbuchung und entsprechend nicht inkludiert.

 

3. Der Hennetaler Hof kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der

Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon

abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels

erhöht.

 

4. Die Rechnungsbeträge sind generell nach Ende des Aufenthalts in Bargeld, EC-Cash oder

mit einer gängigen Kreditkarte zu begleichen. Bei längeren Aufenthalten erfolgt eine wöchentliche Abrechnung.

In Ausnahmefällen können Rechnungen gestellt werden, die im Nachhinein überwiesen werden.

Rechnungen des Hennetaler Hofs ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne

Abzug zahlbar. Eine derartige Abrechnung ist nur mit Kostenübernahmeerklärung und Buchung mit Kreditkartenabsicherung möglich.

Bei langfristiger Buchung oder bei Buchung mehrerer Zimmer erfolgt eine Zahlung ausschließlich vor Ort oder per Rechnung

im Vorfeld des Aufenthalts. Der Hennetaler Hof kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden

verlangen. Bei Zahlungsverzug ist der Hennetaler Hof berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen

in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe

von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens

vorbehalten.

 

5. Der Hennetaler Hof ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung

in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen.

Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.

Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen

unberührt.

 

6. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges,

ist der Hennetaler Hof berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung

oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nummer 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten

Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

 

7. Der Hennetaler Hof ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene

Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nummer 5 für bestehende und

künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender

Nummern 5 und/oder 6 geleistet wurde.

 

8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung

des Hennetaler Hofs aufrechnen oder verrechnen.

9. Saunanutzung

Durch die Anmietung eines Zimmers entsteht kein Anrecht auf Saunanutzung, jedoch kann die Sauna saisonbedingt eingeschränkt zur Verfügung gestellt werden, sofern die Nutzung rechtseitig vorher angekündigt wird. Die Nutzungszeit liegt zwischen 17:00 Uhr und 22:00 Uhr, außer an den Ruhetagen Mittwoch und Donnerstag. Sofern am Anreisetag die Sauna genutzt werden soll, ist dieses mindestens einen Tag vor Ankunft anzumelden. Bei vorliegender Eventbuchung ist keine Saunanutzung für Hotelgäste möglich.

In der Zeit zwischen dem 01. Mai und dem 31. Oktober oder in den Wintermonaten nach vorheriger Absprache kann die Sauna als Eventbereich exklusiv vermietet werden. Eine entsprechende Anmietung kann nur über diese Internetseite und unseres eigenen Buchungsportals erfolgen.  

Für die Gruppennutzung gilt unsere Hausordnung. Die Anmietungszeiten sind Freitag bis Dienstag, jeweils von 17:00 Uhr bis 22:00 Uhr. Ruhetage sind Mittwoch und Donnerstag.

Absprachen außerhalb der Zeiten sind möglich und müssen rechtzeitig vor dem Wunschtermin erfolgen.

 

 

IV. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN

DES HENNETALER HOFS (NO SHOW)

 

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hennetaler Hof geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des

Hennetaler Hofs in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen,

wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Zur Zeit ist ein Rücktritt eines gebuchten Aufenthalts nur bei höherer Gewalt oder in Einzelfällen nach Absprache möglich.

Stornierungen sind schriftlich an den Hennetaler Hof zuwenden folgende Stornierungsgebühren werden zu Grunde gelegt:

14 Tage vor der Anreise bis zum Anreisetag:  100% des Buchungsbetrags

30 Tage vor der Anreise bis zum 15. Tag vor der Anreise:  50% des Buchungsbetrags

bis 31 Tage vor der Anreise:  30 % Stornierungsgebühr.

Für Buchungen über Buchungsportale Dritter gelten die Stornierungsbedingungen der entsprechenden Portals. Wir empfehlen in jedem Fall zur Sicherung Ihrer Rücktrittsrisiken den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

 

 

2. Sofern zwischen dem Hennetaler Hof und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in

Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder

Schadensersatzansprüche des Hennetaler Hof auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er

nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hennetaler Hof in Textform ausübt.

 

3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern (Nichtanreisen) hat der Hennetaler Hof die Einnahmen aus anderweitiger

Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer

nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen.

 

 

V. RÜCKTRITT DES HENNETALER HOFS

 

1. Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom

Vertrag zurücktreten kann, ist der Hennetaler Hof in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten,

wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der

Kunde auf Rückfrage des Hennetaler Hofs auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

 

2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nummern 5 und/oder 6 verlangte Vorauszahlung oder

Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht

geleistet, so ist der Hennetaler Hof ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

 

3. Ferner ist der Hennetaler Hof berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten,

beispielsweise falls

- Höhere Gewalt oder andere vom Hennetaler Hof nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages

unmöglich machen;

- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen,

z.B. zur Person des Kunden oder zum Zweck seines Aufenthaltes, gebucht werden;

- der Hennetaler Hof begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung

den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hennetaler Hofs in der Öffentlichkeit

gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hennetaler Hofs zuzurechnen

ist;

- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;

- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I Nummer 2 vorliegt.

 

4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

 

 

VI. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE

 

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich

in Textform vereinbart wurde.

 

2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der

Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Die Anreise hat bis 18:00 Uhr zu erfolgen, nach Absprache

ist eine Anreise bis 22:00 Uhr möglich. Eine Anreise nach 22:00 Uhr kann mit einer Gebühr von bis zu 25,- EUR pro

Stunde belegt werden.

 

3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung

zu stellen. Danach kann der Hennetaler Hof aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen

vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung

stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet.

Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hennetaler Hof kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf

Nutzungsentgelt entstanden ist.

 

In allen Zimmern herrscht absolutes Rauchverbot. Rauchern werden in ausreichender Zahl Balkone und Raucherzonen

zur Verfügung gestellt. Bei Zuwiderhandlungen wird eine Reinigungspauschale in Höhe von 200,- EUR fällig.

Die Zimmerbuchung oder Anmietung beinhaltet keine weiteren Wellnessangebote. Die Sauna ist nicht inkludiert.

 

 

VII. HAFTUNG DES HENNETALER HOFS

 

1. Der Hennetaler Hof haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz

sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des

Körpers oder der Gesundheit, wenn der Hennetaler Hof die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden,

die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hennetaler Hofs beruhen und Schäden,

die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hennetaler Hofs beruhen.

Einer Pflichtverletzung des Hennetaler Hofs steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen

gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hennetaler Hofs auftreten, wird der Hennetaler Hof bei

Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist

verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden

gering zu halten.

 

2. Für eingebrachte Sachen haftet der Hennetaler Hof dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Danach

ist die Haftung beschränkt auf das Hundertfache des Zimmerpreises, jedoch höchstens € 3.500,-und

abweichend für Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten höchstens bis zu € 800,-.

 

3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt,

zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen

oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und

deren Inhalte haftet der Hennetaler Hof nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für den Ausschluss

der Schadensersatzansprüche des Kunden gilt die Regelung der vorstehenden Nummer 1, Sätze 2 bis

4 entsprechend.

 

4. Weckaufträge werden vom Hennetaler Hof mit größter Sorgfalt ausgeführt.

Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt

die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben.

Für den Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Kunden gilt die Regelung der vorstehenden

Nummer 1, Sätze 2 bis 4 entsprechend.

 

 

VIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

 

1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den

Kunden sind unwirksam.

 

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Hotels.

 

3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen

Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hennetaler Hofs. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des

§ 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand

der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hennetaler Hofs und der Betreibergesellschaft Well By Freizeit Immobilien OHG.

 

4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

 

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig

sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen

gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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